Stellungnahme von sächsischen Rechtsreferendar*innen zu einem verurteilten „Rechtsextremisten“ in den eigenen Reihen


Am 18.05.2020 teilte die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Dresden mit, dass der wegen des Überfalls am 11. Januar 2016 auf Connewitz rechtskräftig zu einem Jahr und vier Monaten wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilte Brian E. nicht aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Volljuristen entlassen werde (vgl. Legal Tribune Online vom 18.05.2020). Das Landgericht Leipzig hatte die Berufung des angehenden Juristen E. gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 28.11.2018 (vgl. unseren Prozessbericht) im Dezember 2019 verworfen. Anfang Mai wies das OLG Dresden schließlich auch die Revision von E. zurück. Trotzdem soll er sein im November 2018 begonnenes Referandariat beenden und die Prüfung zum zweiten Staatsexamen ablegen können.

Zu dieser Entscheidung haben 234 Rechtsreferendar*innen im Freistaat Sachsen am 29.05.2020 eine Stellungnahme veröffentlicht, die wir hier dokumentieren.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der SPD Leipzig (AsJ Leipzig) hat sich ebenfalls dazu geäußert und fordert die Rechtsanwaltskammern auf, Brian E. nicht als Rechtsanwalt zuzulassen (SPD Jurist/-innen zu verurteiltem Rechtsreferendar Brian E: Keine Anwaltszulassung wegen Opferschutz)