Am 12. März 2019 findet der nun mehr 12. Prozess am Amtsgericht Leipzig gegen die mutmaßlichen Täter des Angriffs auf Connewitz statt. Die Angeklagten Paul H. und Maximilian K. werden dabei zu Bewährungsstrafen nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Die Angeklagten werden im Prozess durch die Rechtsanwälte Engmann und Schöne, müssen sich gegenüber Jugendrichterin Ludewig und Staatsanwalt Kuka verantworten. Die Verhandlung wird begleitet von der Jugendgerichtshilfe, da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht beendet hatten. Es gelten auch zu dieser Verhandlung wieder sitzungspolizeiliche Auflagen.
Die Anklageverlesung durch StA Kuka gleicht den vergangenen Prozesssen. Zusätzlich wird Maximilian K. vorgeworfen, einen Schlauchschal am 11.01.2016 mitgeführt zu haben. Auch im Vorfeld dieser Verhandlung gab es eine Verfahrensabsprache zwischen Gericht und Verteidigung. Dieser haben alle Parteien zugestimmt, so dass die Angeklagten sich äußern.
Maximilian K. gibt an, damals viel im Fußballumfeld (Lok Leipzig) unterwegs gewesen zu sein, aber er sei in das Geschehen am 11.01.2016 “reingerutscht”. Zu den damaligen Freunden habe er keinen Kontakt mehr. Die damaligen Freunde seien Jugendliche, Leute in seinem Alter. Politisch sei dort keiner. Auf Nachfragen ob er in einen “Sumpf” bzw. eine “Blase” reingerutscht sei, gab er an mit rechtspolitischen Fans befreundet gewesen und mitgegangen zu sein, sich von diesen Aktivitäten jedoch distanziere.
Auch K. will “relativ hinten in der Mitte” gewesen sein. Die Nachricht zum Treffpunkt habe er über Whatsapp von seinem Mitangeklagten, Paul H., bekommen. Den Rest, mit dem er zumersten Treffpunkt gefahren sei, kenne er nur über ihre Spitznamen. In wessen Auto er mitgefahren ist, will er nicht sagen. Er und der Rest der Gruppe waren zu dem Zeitpunktnüchtern. In Connewitz war es gefährlich, sagt der Angeklagte. Auf Nachfrage warum erklärt er dass neben ihm Pyrotechnik gezündet und Steine geworfen worden seien. Druckmitzulaufen habe er aber nicht verspürt, denn “das wäre ja peinlich”. Der Altenpfleger aus Halle an der Saale, der mit seiner Freundin mittlerweile in Taucha lebt, wollte etwasändern. Seinen Mitangeklagten Paul H. kennt der Angeklagte noch aus Schulzeiten. Der zweite, bei DHL arbeitende Angeklagte, Paul H., gibt eine Erklärung über seinen Rechtsanwalt Engmann ab. Seine Aussage ist ähnlich wie die von K. Sein Anwalt bezeichnet ihn dabei als “typischen Mitläufer”, der weder in der Vergangenheit noch heute politisch rechts sei. Sein Mandant geht immer schwarz gekleidet aus dem Haus. Man sei zum Naunhofer See gefahren, weil dort viele Leute erwartet worden wären. Er sei dabei in seiner eigenen Gruppe geblieben, die Personen darin kannte er gut, er habe sich mehr oder weniger wohl gefühlt. Hier findet sich ein Widerspruch zur Aussage seines Mitangeklagten, der behauptet niemanden erkannt zu haben. In Connewitz habe sich Paul H. in der Mitte befunden. Vor Ort habe der Angeklagte beobachtet, wie eine Bierbank durch ein Schaufenster geworfen wurde. Unbeteiligte habe es in der Gruppe nicht gegeben.Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, sich auf Social Media Kanälen für die Ultra-Fanszene von Lok Leipzig zu interessieren. Zu Lok Leipzig sei der Angeklagte vor allem über seine Familie und Freunde gekommen.In der anschließenden Beweisaufnahme werden die Aussagen der Polizisten und andere Zeugenaussagen im Selbstleseverfahren angeordnet. Der Angeklagte K. hat keine Einträge im Bundeszentralregister, der Angeklagte Paul H. hat zwei Einträge: ein Eintrag vom 2013 über eine Sachbeschädigung in einem Freizeitclub und von 2015 über das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; er wurde schließlich zu einer Geldstrafe verurteilt.Damit sind die Beweisaufnahme und die Verlesung der persönlichen Verhältnisse abgeschlossen, es folgt der Bericht der Jugendgerichtshilfe und die Plädoyers. In seinem Plädoyer gibt Staatsanwalt Kuka zu verstehen, dass er zwar von Körperverletzungsdelikten an dem Abend weiß, diese jedoch niemandem konkret nachweisen könne. Er sieht den Tatvorwurf bestätigt. Den Angeklagten attestiert er eine funktionale Mittäterschaft. Die Gruppe ist ihm zu Folge als Einheit anzusehen. Aufgrund diverser Faktoren will der Staatsanwalt Jugendstrafrecht anwenden und plädiert für ein Jahr Jugendstrafe, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt werden soll. Zusätzlich sollen die Angeklagten eine Summe von 1.500€ (Paul H.) und 1.300 € (Maximilian K.) zahlen. In den Plädoyers der Verteidigung fordert Schöne eine Jugendstrafe unter einem Jahr auszusprechen. Strafverfahren aus anderen Verhandlungen sollen in dieses Urteil gegenüber seinem Mandanten nicht eingehen. Anwalt Engmann fordert eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung. Beide Anwälte der Angeklagten forderten die Anwendung des Jugendstrafrechts. Engmann, der Verteidiger von Paul H., fordert außerdem eine Geldstrafe von 1500-1600 €. Anwalt Schöne fordert für seinen Mandanten Maximilian K. eine Jugendstrafe zu maximal 1 Jahr und 2 Monaten mit einer Geldstrafe von 1200-1300€. In ihrem Urteil kommt Richterin Ludewig zu dem Schluss, beide Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr zu verurteilen. Maximilian K.’s Strafe wird zur Bewährung auf 2 Jahre und einer Geldstrafe von 1.300 € ausgesetzt, die er an den Verein “Jugendhaus Leipzig” zahlen muss. Paul H.’s Strafe wird von ihr ebenfalls auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, er muss außerdem 1.500€ an den Verein “Mutterzentrum Leipzig” zahlen. Der Tatbestand des besonders schweren Landfriedensbruchs nach §125StGB (4) ist aus Sicht von Ludewig erfüllt. Die Verhandlung wird damit um 11.50 beendet.