Prozessbericht: Prozess gegen Martin K. und Dennis W. – Tag 1

16. August 2018: Hauptverhandlung gegen Martin K. und Dennis W. – Tag 1

Der erste Prozess gegen die Täter von Connewitz findet unter verschärften Sicherheitsbedingungen statt. Vor dem Amtsgericht sind mehrere Polizeifahrzeuge postiert. PressevertreterInnen und ZuschauerInnen werden mehrfach kontrolliert, Handys müssen abgegeben werden. Während des gesamten Prozesstages sind mehrere Polizei- und Justizbeamte vor dem und im Sitzungssaal anwesend. Die zur Verfügung stehenden 30 Plätze reichen nicht aus. Einige JournalistInnen und andere Interessierte werden zunächst nicht in den Verhandlungssaal gelassen und müssen warten, bis Plätze frei werden. Unter den ZuschauerInnen sind auch einige Sympathisanten der Angeklagten. Die Gruppe um Dörk L. wächst im Laufe des Tages auf bis zu sechs Personen. In den Verhandlungspausen, aber auch im Gerichtssaal, werden aus dieser Gruppe heraus mehrfach andere ZuschauerInnen mit verächtlichen Äußerungen bedacht. Einem Vertreter des in Connewitz ansässigen Vereins Roter Stern Leipzig wird „Noch lebst du!“ zugerufen.

Verfahrensbeteiligte

Die Verhandlung findet am Amtsgericht Leipzig vor dem Richter Marcus Pirk als Einzelrichter statt. Die Staatsanwaltschaft wird durch Staatsanwältin Sandra Daute vertreten. Martin K. ist mit seiner Verteidigerin Katrin Stärk aus Borna erschienen, Dennis W. mit seinem Verteidiger Veiko Rabe aus Leipzig.

Der 26-jährige Martin K. gibt an, gelernter Farbgestalter zu sein und zur Zeit als Lagerarbeiter zu arbeiten. Sein gleichaltriger Mitangeklagter Dennis W. sei Rohrleitungsbauer.

Anklage

Beiden Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich am 11. Januar 2016 gegen 19.20 Uhr mit etwa 250 weiteren Personen im linken Stadtteil Connewitz getroffen und anschließend mit Äxten, Eisenstangen, Totschlägern und Pyrotechnik bewaffnet einen Straßenzug verwüstet zu haben. Insgesamt seien 25 Einrichtungen und 18 Autos beschädigt worden, der Gesamtschaden beliefe sich auf 113.000 Euro. Die beiden 26-jährigen Angeklagten seien in Kenntnis des Vorhabens – also des Zerstörens fremden Eigentums in einem Stadtteil des politischen Gegners – mitgegangen. Damit sollen sich die Angeklagten des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs (§125a StGB) strafbar gemacht haben.

Einlassung der Angeklagten

Die Angeklagten verzichten auf eine Einlassung zur Sache. Danach beginnt die Beweisaufnahme. Dafür sind insgesamt 18 ZeugInnen vorgeladen, von denen jedoch nur 15 erscheinen. Als erstes werden mehrere Polizisten vernommen, die am 11. Januar 2016 in Connewitz im Einsatz waren.

1. Zeuge: Herr Fa., Polizist

Der Zeuge Fa. war am 11. Januar 2016 mit seiner Hundertschaft zur Absicherung der Legida-Veranstaltung in der Innenstadt eingesetzt. Gegen 19:20 Uhr erhielt seine Hundertschaft per Funk den Auftrag, nach Connewitz zu fahren, da sich dort auffällige Personen sammeln würden. 19:28 Uhr kamen die Polizeibeamten am Connewitzer Kreuz an. Dort habe er aus der Wolfgang-Heinze-Straße Pyrotechnik wahrgenommen. Die Personengruppe sei in der Auerbachstraße festgesetzt worden, indem man auf beiden Seiten der Straße Polizeiketten bildete. In der Auerbachstraße habe man später herumliegende Holzlatten mit Nägeln und andere gefährliche Gegenstände sichergestellt. Richter Pirk fragt nach Besonderheiten an der Kleidung der Personen und ob für die Polizisten feststellbar war, welche Personen der Gruppe zuzuordnen waren. Der Zeuge berichtet, es habe sich niemand darauf berufen, nur zufällig vor Ort gewesen zu sein. Konkret danach hgefragt worden seien die festgesetzten Personen aber nicht. Ob später noch weitere Personen zu der festgesetzten Gruppe gebracht wurden, könne er nicht sagen. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärt der Zeuge, er habe keine eindeutige Vermummung wahrgenommen. Er habe  auch nicht erkennen können, ob einzelne Personen Gegenstände dabei hatten. Angriffe gegenüber Polizeibeamten seien ihm nicht bekannt.

2. Zeuge: Herr Go., Polizist

Der Zeuge Go. berichtet, er sei anfangs davon ausgegangen, dass eine linke Gruppierung in Connewitz eine Spontandemo durchführe. Dieser Eindruck habe sich bei der Festsetzung der Gruppe verändert: „Normalerweise gehen bei der Festsetzung einer Spontandemo in diesen Straßen immer die Hauseingänge von beiden Straßenseiten auf, und die Personen würden in die Häuser flüchten. Dieses Mal blieben die Haustüren geschlossen. Stattdessen flüchteten ein paar der Personen nach hinten, kamen jedoch schnell wieder zurück, da es sich um eine Sackgasse handelte.“ Die festgestellten blau-gelben und rot-weißen Sturmhauben hätten zudem auf Personen aus der Fußball-Fanszene und das rechte Fan-Klientel von Lok Leipzig und dem Halleschen FC hingedeutet. Es habe einen Versuch gegeben, in Richtung der Wolfgang-Heinze-Straße auszubrechen. Dabei seien auch Zaunlatten eingesetzt worden. Durch einen kurzen Einsatz von Pfefferspray habe die Polizei das aber stoppen können. Insgesamt seien 215 Personen fesgesetzt worden, zuvor habe man die Gruppe nur auf 150 Personen geschätzt.

Auf Nachfrage des Richters erklärt der Zeuge, keiner der Festgesetzten habe vor Ort gesagt, dass er nicht dazuzugehöre. Alle seien dunkel gekleidet gewesen, viele mit Kapuzenpullovern. Dadurch habe die Gruppe einen geschlossenen Eindruck vermittelt. Die Geschlossenheit im Auftreten sei sehr tyisch für Fußball-Fangruppen. Seine Kollegen hätten teilweise bekannte Gesichter festgestellt. Er selbst habe 1-2 Personen aus dem Dynamo-Dresden-Umfeld erkannt, von früheren Prozessen. In der Auerbachstraße seien noch 1-2 Rakten in die Luft geschossen worden, aber nicht in Richtung der umstehenden Gebäude. Das sei zuvor in der Wolfgang-Heinze-Straße anders gewesen. Dort sei gezielt mit Raketen auf Gebäude gezielt worden. In der Auerbachstraße habe die Polizei eine Vielzahl an Gegenständen festgetsellt, die aber keinen konkreten Personen mehr zugeordnet werden konnten. Darunter Zaunlatten mit Nägeln und Totschläger.

Auf Nachfrage der Staatsanwältin erklärt der Zeuge, die Gruppierung sei geschlossen in die Auerbachstraße gelaufen, es hab sich niemand abgesetzt. Am Eingang zur Auerbachstraße habe ein Plakat gelegen. Alle seien dunkel gekleidet gewesen, mit Mütze und Schal, ein großer teil auch vermummt. Diese Vermummung sei später abgelegt worden.

Auch Nachfrage von Verteidigerin Stärk, ob es kalt gewesen sei, erklärt der Zeuge, es habe geregnet.

3. Zeuge: Herr Fe., Polizist

Der Zeuge Fe. berichtet, er sei mit seiner Hundertschaft gegen 19:15 Uhr nach Connewitz gerufen worden. Die Lage sei zu diesem Zeitpunkt unklar gewesen, bis zu 300 Personen würden sich auf der Wolfgang-Heinze-Straße aufhalten. Beim Eintreffen am Connewitzer Kreuz habe er in der Wolfgang-Heinze-Straße eine große Gruppierung auf Höhe der Auerbachstraße gesehen, in die die Gruppe geschlossen eingebogen sein. Seine Einheit sei dann von der Biedermannstraße auf sie zugegangen. Etwa 50 Personen seien wenige Meter vor den anderen auf sie zugekommen. Einige Personen hätten versucht, über die Einfamilienhäuser am Rand der Straße zu fliehen. Bis auf maximal 3-4 Personen hätten aber alle zurückgeholt werden können. Die Personen wurden zu Boden gebracht und gefesselt. Es habe etwa 20-30 Minuten gedauert, bis die Situation gesichert war.

Auf Nachfrage des Richters, ob Unbeteiligte unter den Fesgesetzten gewesen sein könnten, sagt der Zeuge: Die Gruppe sei sehr kompakt aufgetreten. der stadtteilo sei nahezu leer gewesen, da ein Großteil der Bewohner bei den Gegenprotesten in der Innenstadt war. Es habe auch niemand geäußert, nicht dazuzugehören. Die Festgesetzten seien zu einem großen Teil maskiert gewesen, mit Schlauchschal und Kapuze. Es sei mindestens eine Axt auf der Straße gefunden worden. Diese habe im vorderen Teil der Auerbachstraße Richtung Biedermannstraße gelegen. In einem Bereich, in dem sich zeitweise der vordere Teil der Gruppierung befunden habe.

Auf Nachfrage der Staatsanwältin erklärt der Zeuge, er sei zunächst überrascht gewesen, dass es keinen Angriff auf die Polizeibeamten gegeben habe. Er habe aber schnell Personen aus der Fußballszene und rechtes Klientel ausgemacht. Einige habe er aufgrund von Symbolen so eingeordnet, andere seien bekannte Gesichte gewesen. Ein Anführer sei vor Ort nicht festzustellen gewesen.

Verteidiger Rabe will vom Zeugen wissen, wodurch sich rechtes Klientel und Fußballfans unterscheiden. Fe. führt aus, dass er seit vielen Jahren bei der Bereitsschaftspolizei arbeite und bei Demonstrationen und im Umfeld von Fußballspielen im Einsatz sei. Seiner Einschätzung nach seien das in diesem Moment eindeutig „Rechte“ gewesen.

Nach Entlassung des Zeugen Fe. erklärt Richter Pirk, dass ein weiterer geladener Zeuge aufgrund einer Erkrankung und dem Aufenthalt in einer Entzugsklinik nicht vor Gericht erscheinen könne. Dies habe dessen Lebensgefährtin in einem Brief ans Gericht mitgeteilt. Einer Verlesung von dessen Aussage aus den Akten stimmt die Verteidigung nicht zu.

4. Zeuge: Herr Bo., Polizist

Der Zeuge Bo. berichtet, dass er während der Festsetzung in der Auerbachstraße für die Polizei gefilmt habe. Er habe sich sehr auf seine Kamera konzentriert und vom Geschehen selbst nicht viel mitbekommen. Anfangs seien noch laute Äußerungen wie „Wir sind nicht wegen Euch hier!“ gefallen. Aus einem Aktenvorhalt geht hervor, dass Bo. zu einem früheren Zeitpunkt von folgenden Rufen berichtet habe: „Verpisst Euch!“ und „Wir sind wegen den Zecken hier, nicht wegen Euch!“ Die Personen, die das gerufen haben, hätten Zaunlatten in der Hand gehalten. Bo. sagt daraufhin, dass das wahrscheinlich so war. Weil der Vorgang schon zweieinhalb Jahre zurückliege, könne er sich aber nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern.

5. Zeuge: Herr Ba., Polizist

Der Zeuge Ba. berichtet, er habe bei der Ankunft am Kreuz in der Wolfgang-Heinze-Straße bengalisches Feuer gesehen. Gehört habe er das Splittern von Glas und wie Mülltonnen auf die Straße gezogen wurden, wahrscheinlich um damit Barrikaden zu errichten. Anfangs habe er etwa 100 Personen wahrgenommen. Zu diesem Zeitpunkt sei man noch davon ausgegangen, dass es sich dabei um Linke handelt. Als diese in die Auerbachstraße in Richtung des Polizeipostens liefen, habe er davor mit anfangs zehn, später dreißig Beamten eine Kette gebildet, um die Gruppierung zu stoppen. Ein anderer Teil seiner Einheit habe die andere Straßenseite gesichert. Die Polizeikette sei nicht angegriffen worden. Die Zerstörungen in der Wolfgang-Heinze-Straße beschreibt der Beamte eindrücklich so: „Es sah aus wie in einem Kriegsgebiet.“

Auf Nachfrage erklärt Ba., er sei sich sicher, dass die in der Auerbachstraße festgesetzte Gruppierung die zuvor von ihm wahrgenommenen Schäden in der Wolfgang-Heinze-Straße verursacht habe. Sie habe auf ihn wie ein geschlossener Block gewirkt. Er habe nicht wahrgenommen, dass einzelne Personen aus der Gruppe flüchten wollten.

Damit ist die Vernehmung von Polizisten, die am 11. Januar 2016 vor Ort waren, beendet. Es folgen sechs AnwohnerInnen und Geschädigte aus der Wolfgang-Heinze-Straße.

6. Zeuge: Herr T., Anwohner

Der Zeuge T. berichtet, er habe von seiner Wohnung aus gesehen, wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite Schaufenster mit länglichen Gegenständen zerstört wurden. Er habe dabei etwa zehn Personen beachbahctet, die dann Richtung Connewitzer Kreuz gegangen seien. Als Richter Pirk ihm weitergehende Aussagen aus den Akten vorhält, bekundet T., er könne sich an viele Details nicht mehr erinnern, da das alles schon zweieinhalb Jahre her sei. Die Nachfrage der Staatsanwältin, ob er das Geschehen die ganze Zeit über vom Fenster aus verfolgt habe, verneint der Zeuge. Er habe sich um seine Kinder kümmern müssen, seine Tochter sei sehr verängtigt gewesen.

7. Zeuge: Herr P., Anwohner

Der Zeuge P. berichtet, die Gruppierung habe auf ihn nicht wie eine Spontanversammlung gewirkt, sondern einen recht organisierten Eindruck gemacht. Die Straße sei „in Schutt und Asche“ gelegt worden, darunter auch sein Auto. Er habe zuerst lautes Gegröhle und Feuerwerkskörper gehört. Als er bei der Polizei anrief, habe man ihm gesagt, die sei schon unterwegs. Er habe die Anzahl der Personen auf etwa 150 geschätzt. Diese hätten „Ho-Ho-Hooligan“ gerufen, als gesamte Gruppe wie bei einem Blockgesang. Es seien Knaller der „polnischen Art“ geworfen und Leuchtraketen gezielt gegen Häuserwände geschossen worden. Aus der großen Gruppe seien einzelne Personen herausgegangen, um am Rand Autos und Schaufenster zu zerstören. Dafür sei ein länglicher Metallgegenstand genutzt worden. Außerdem seien Mülltonen auf die Straße gezogen und angezündet worden. Die Gruppierung sei schließlich in die Auerbachstraße eingebogen, ein Teil in die Simildenstraße gegangen.

Auf Nachfrage der Staatsanwältin beschreibt der Zeuge die Personengruppe als schwarz gekleidet, mit Kapuzen und Tüchern vermummt. Etwa 20-30 Personen seien bewaffnet gewesen, mit Baseballschlägern und Metallstangen. Die anderen hätten diesen in der Masse Deckung gegeben. Auf einen Aktenvorhalt hin, wonach ein Teil der Gruppe aus der Auerbachstraße gekommen und zu der Gruppierung in der Wolfgang-Heinze-Straße dazugestoßen sei, sagt P., dass sein Auto nach der Vereinigung der beiden Gruppenteile beschädigt worden sei.

8. Zeugin: Frau G., Anwohnerin

Die Zeugin G. berichtet, sie habe beobachtet, wie die teilweise vermummte Gruppe auf der Straße unter Alarmgeräuschen, Lärm und mit Pyrotechnik willkürlich die Straße zerstört habe. Sie schätzte die Gruppe, die sie von ihrem Fenster aus sehen konnte, auf 40-50 Personen. Auch sie berichtet von Chorgesang.

9. Zeugin: Frau S., Anwohnerin

Die Zeugin S. berichtet, sie habe etwa 80-100 Personen gesehen. Alle hätten einen gewaltbereiten Einduck gemacht. Es seien vor allem Männer gewesen, groß und vermummt. Sie hätten auch Steine geworfen. Sie sei sehr froh gewesen, zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Straße gewesen zu sein. Die Grupe sei in Richtung Connwitzer Kreuz gezogen. Auas der Masse seien immer wieder einzelne nach links und rechts ausgeschert. Die Zeugin betont mehrfach, dass das geschehen schon sehr lange her sei und sie sich nicht mehr an viel erinnern könne. Das sei das erste Mal gewesen, das sie in Connewitz richtig Angst gehabt habe.

Richter Pirk hält der Zeugun Auszüge aus einer E-Mail vor, die sie unmittelbar nach dem 11. januar 2016 an die Polizei geschrieben habe. Darin wird geschildert, dass ich die Gruppierung am Kreuz gesammelt habe und dann wieder stadtauswärts gezogen sei. Ein Teil sei über die Grünanlagen am Beginn der Wolfgang-Heinze-Straße in Richung der Biedermannstraße gelaufen, der Rest geschlossen in die Auerbachstraße eingebogen.

Nach ihrer Entlassung klagt die Zeugin noch, dass sie bereits acht Ladungen zu Prozessen in dieser Sache habe, und fragt, ob sie wirklich jedes Mal aussagen müsse. Richter Pirk erklärt, es handele sich um viele gleichgelagerte Fälle. Man könne eventuell auch mal ihre Aussage von heute vortragen lassen. Dazu sei aber die Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten nötig. Als die Zeugin den Saal verlässt, ruft ihr einer der Sympathisanten der Angeklagten von der Zuschauerbank leise „Bis bald!“ hinterher.

10. Zeugin: Frau W., Anwohnerin

Die Zeugin W. berichtet, die Gruppierung habe sich auf Höhe der Herderstraße gesammelt und sei dann auf einen Signalruf hin Richtung Connewitzer Kreuz losgelaufen. Sofort hätten Scheiben geklirrt. Sie habe dann schnell die Tür zu ihrem Haus, in dem sich das UT Connewitz befindet, geschlossen. Dabei habe sie gesehen, dass alle in der Gruppe vermummt waren und sehr zielstrebig und mit großer Brutalität vorgegangen seien. Nachdem sie vorübergezogen war, sei die Gruppierung plötzlich wieder umgekehrt. Der Anlass dafür sei möglicherweise die herannahende Polizei gewesen. Zu den angerichteten Schäden sagt die Zeugin, im Büro ihres Kollegen im ersten Stock sei ein Stein auf dem Schreibtisch gelandet. Der Kollege sei zu dem Zeitpunkt nicht im Raum gewesen. In einem Laden im Ergeschiss sei ein Brandsatz gelandet. Das habe sie aber erst später gesehen.

11. Zeuge: Herr G., Ladeninhaber

Der Zeuge G. ist Inhaber eines am 11. Januar 2016 massiv beschädigten Ladens in der Karl-Heine-Straße. Allerdings sei er während des Angriff nicht im Laden gewesen und erst nach der Tat dahin gekommen. Dies wurde in einer Befragung nach der Tat durch die Polizei offenbar falsch verstanden. Dabei sei anders als jetzt im Gericht kein Dolmetscher anwesend gewesen. Im Laden seien ein Mitarbeiter und zwei Kunden gewesen. Von ihnen und anderen habe er sich schildern lassen, was im Laden passiert sei. G. schildert auf Nachfrage die Schäden an seinem Laden. Insgesamt sei ein Schaden von 20.000 Euro entstanden, von dem die Versicherung nur einen Teil erstattet habe.

Damit ist die Befragung der betroffenen AnwohnerInnen abgeschlossen. Als nächstes sollen drei Tatbeteiligte gehört werden, die sich gegenüber der Polizei bereits zur Sache geäußert haben.

12. Zeuge: Benjamin Z.

Der Zeuge Z. wird von Justizbeamten in Handschellen aus der JVA Torgau vorgeführt. Auf seinem T-Shirt steht auf der Rückseite der Spruch „Fuck One, Fuck All“. Er äußert sich nur kurz zur Person und verweigert anschließend die Aussage, weil gegen ihn in der Sache ebenfalls ermiittelt werde.

Richter Pirk sagt anschließend, die ebenfalls geladenen Zeugen Florian N. und Nick F. hätten schon vorab erklärt, die Ausssage verweigern zu wollen. Deshalb seien sie – anders als Z. – gar nicht angereist. Stattdessen treten im Folgenden zwei Polizeibeamte auf, die im Zuge der Ermittlungen gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“ (FKD) Vernehmungen mit N., F. und Z. durchgeführt haben.

13. Zeuge: Herr W., LKA-Beamter

Der Zeuge W. schildert die Vernehmungen von Nick F. und Florian N. Diese hätten zu Connewitz berichtet, sich am 11. Januar 2016 auf einem Treffpunkt vor Leipzig gesammelt zu haben. Daran hätten ca. 300 Personen teilgenommen. Darunter seien u.a. Personen aus Oschatz und Dresden gewesen. Es werden auch Namen von Personen genannt, mit denen sie von Dresden dahin gefahren seien oder die sie dort getroffen hätten. Sie selbst hätten aber nicht gewusst, was der Plan war. Sie hätten gedacht, es solle zum Legida-Jahrstag in der Innenstadt gehen. Die Einladung dazu sei von einem früheren Leipziger NPD-Stadtratskandidaten, Kai M., gekommen und in einer Whatsapp-Chatgruppe der FKD geteilt worden. Laut N. sei geplant gewesen, von der Legida-Kundgebung nach Connewitz zu ziehen oder umgekehrt. Auf dem Parkplatz an einer Autobahn außerhalb von Leipzig habe eine zentral postierte Person Kommandos gegeben. Es solle nicht direkt zu Legida gehen, sondern nach Connewitz. Handys und Navigationsgeräte sollten ausgeschaltet werden. Es seien Zettel mit dem nächsten Treffpunkt in Leipzig ausgeteilt worden. Dieser habe sich in der Nähe einer Gartenanlage befunden. Als sie durch Connewitz liefen, habe es plötzlich geknallt, sie hätten Angst um ihr Leben gehabt. Alle seien vermummt gewesen. Er habe sich wie in der Menge gefangen gefühlt, deshalb sei er mitgelaufen. Es ist die Rede von einer Person mit einer roten Sturmhaube, die mit einer Axt auf Autos eingeschlagen habe. Es sei ein Banner mitgeführt worden, das nach Bündnis90/Grüne ausgesehen habe. Schließlich seien sie in einer Gasse festgesetzt worden.

14. Zeuge: Herr M., LKA-Beamter

Der Zeuge M. schildert die Vernehmung von Benjamin Z. Dieser sei von Chemnitz nach Connewitz gefahren. In Leipzig habe er sich an einer Tankstelle mit Kai M. getroffen und zu diesem nach Hause gefahren. In dem Auto sei auch noch eine Person mit hervorstehender Lippe mitgefahren. Er habe eigentlich zur Legida-Kundgebung mit dem Kategorie-C-Konzert gewollt. Sie seien aber zu dem Parkplatz außerhalb von Leipzig gefahren und von da nach Connewitz. Dort habe es ein Kommando zur Vermummung gegeben. Es sei „Hooligan, Hooligan“ gerufen worden. Er selbst sei im hinteren Teil des Aufzugs gelaufen, es seien plötzlich Steine und Böller geflogen. Auch Z. habe von der Person mit der Axt berichtet, die auf ein Auto eingeschlagen habe. Als sie von der Polizei festgesetzt worden, habe er noch seine Vermummung aufgehabt. Er sei selbst überrascht gewesen, dass sie so eine große Gruppe waren.

Als letzter Zeuge wird ein Beamter des Landeskriminalamtes (Operatives Abwehrzentrum, jetzt PTAZ) gehört, der in der Ermittlungsruppe zu Connewitz mitgearbeitet hat.

15. Zeuge: Herr S., LKA-Beamter (PTAZ)

Der Zeuge S. berichtet von der Ermittlungsarbeit und der Spurenauswertung. Von allen 215 festgesetzten Personen seien Speichelproben genommen und Telefondaten ausgewertet worden. uf die Nachfrage des Richters, ob zur Auswertung der Spuren vor Ort genügend Polizisten eingesetzt waren, antwortet S., das könne er nicht beurteilen, er kenne dazu nur die Akten. Am Tatort seien insgesamt 60 auswertbare DNA-Spuren festgestellt worden, davon hätten 15 mit den entnommenen DNA-Proben übereingestimmt. Es handelte sich dabei um weggeworfene Handschuhe und einen Stein. Bei den beiden Angeklagten habe es keine Treffer gegeben. Sie hatten auch keine Handys dabei.

Die Auswertung der Kommunikationsdaten der festgesetzten Personen habe ergeben, dass im Vorfeld ein Treffpunkt verabredet wurde. Auch zur Kleidung, die getragen werden sollte, habe es Absprachen gegeben. Es sei aber nicht eindeutig gewesen, ob die Absprachen sich auf eine Teilnahem an der Legida-Veransatltung oder auf die Auschreitungen in Connewitz bezogen haben. Die Auswertung der Verkehrsdaten habe ergaben, dass es zunächst ein Treffen auf einen Parkplatz an der Autobahnabfahrt Naunhof gab. Daran habe eine große Anzahl der später in Connewitz festgesetzten Personen teilgenommen. Es habe Anreisebewegungen aus Richtung Dresden und Thüringen gegeben. Viele der festgesetzten Personen hätten einschlägige Vorstrafen. Teilweise seien sie der Fanszene von Lok Leipig, dem Halleschen FC und Rot-Weiß Erfurt zuzurechnen. Die beiden Angeklagten hätten keine Einträge im Strafregister. Der Angeklagte K. sei als Angehöriger der Fanszene von Lok Leipzig vermerkt.

Damit ist die Zeugenvernehmung beendet. Richter Pirk kündigt an, dass zum Fortsetzungstermin am 23. August 2018 die Videoaufnahmen der Polizei gezeigt werden sollen. Weitere Zeugen sind bisher nicht geladen. Für die Verhandlung sind insgesamt nur zwei Tage angesetzt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sollten sich daher auf ihre Plädoyers vorbereiten.

Der Verhandlung wird nach etwa sieben Stunden unterbrochen.