Am 8. Mai 2019 findet der insgesamt 15. Prozess gegen die (mutmaßlichen) Täter des 11.01.2016 am Amtsgericht Leipzig statt. Angeklagt sind Jens E. und Philipp S., beide werden von den Hallenser AnwältInnen Daniela Krumpe und Tino Brechtmann vertreten. Den Vorsitz hat Richterin Hahn, die Staatsanwaltschaft ist in Person von Staatsanwältin Papproth und Staatsanwalt Zimmermann anwesend. Besonders interessant an diesem Verfahren ist, dass die Anklage aufgrund darin enthaltener Fehler bereits zwei mal zurückgenommen wurde.
„Prozess #15 gegen Jens E. und Philipp S.“ weiterlesenAutor: redaktion
Prozess #14 gegen Markus S. und Ronny E.
Der Prozess gegen Markus S. und Ronny E. ist der 14. der Prozesse gegen die Täter des 11.01.2016. Beide Täter werden vom Amtsgericht zwar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, befinden sich mittlerweile jedoch in Berufung.
Nachdem die Hauptverhandlung kurz nach neun Uhr eröffnet worden ist verliest die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Der den Angeklagten zur Last gelegte Sachverhalt gleicht den bisherigen, Ronny E. soll allerdings bei Tatbegehung vermummt gewesen sein. Als die Anklageschrift verlesen ist, melden sich die Verteidiger der Angeklagten zu Wort. Anscheinend haben sie ein Ablehnungsgesuch gegen die vorsitzende Richterin gestellt, das der Staatsanwaltschaft noch nicht zugegangen ist. Die Richterin will den Antrag daraufhin verlesen, wird aber von den Verteidigern unterbrochen, eine Verlesung sei nicht geboten. Daraufhin wird die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrochen, in der die Vertreter der Staatsanwaltschaft das Ablehnungsgesuch zur Kenntnis nehmen und eine Stellungnahme ausfertigen sollen. In Ihrer Stellungnahme spricht die Staatsanwaltschaft dem Antrag keine Zustimmung aus. Anscheinend ist der Grund des Ablehnungsgesuchs die von der Richterin im Voraus angebotene Verfahrensabsprache. Die Richterin setzt die Hauptverhandlung daraufhin fort und verliest die Anfrage zur Verfahrensabsprache. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung wird von den Verteidigern beanstandet. Daraufhin unterbricht die Richterin die Sitzung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft für vierzig Minuten, in denen sie eine Stellungnahme anfertigt. Gegen zehn Uhr händigt sie die Stellungnahme den Beteiligten aus. Dann unterbricht sie die Sitzung auf unbestimmte Zeit. Kurz nach elf Uhr wird die Hauptverhandlung mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch fortgesetzt. Ein anderer Richter hat diese Entscheidung in der Zwischenzeit angefertigt. Das Gesuch wird als unbegründet abgelehnt, die Parteilichkeit der Vorsitzenden sei nicht ersichtlich. Die Anklageschrift wird erneut verlesen. Die Richterin schlägt vor, die Zeugenaussagen, wie in den vorherigen Prozessen üblich, im Selbstleseverfahren in die Hauptverhandlung einzuführen. Die Verteidiger sind der Ansicht, diese Verfahrensweise sei nicht in der Strafprozessordnung geregelt. Nach einer kurzen Auseinandersetzung mit den Verteidigern suchen die Beteiligten nach zwei Fortsetzungsterminen, an denen die restlichen Zeugen geladen werden können. Dann eröffnet die Richterin schließlich die Beweisaufnahme. Es werden nacheinander vier Polizeibeamte als Zeugen geladen, deren Aussagen mit denen in früheren Prozessen identisch sind. Da aufgrund der anfänglichen Verzögerungen einige Zeugen auf einen der Fortsetzungstermine umgeladen worden sind, werden im Anschluss die Videobeweise und Notrufe abgespielt. Schließlich will die Richterin die Protokolle über Sachschäden in die Hauptverhandlung im Selbstleseverfahren einführen. Dem widerspricht die Verteidigung vehement und fordert eine Frist zur Kenntnisnahme der Protokolle. Nach einem kurzen Wortgefecht mit der Staatsanwaltschaft und der Richterin wird eine Frist bis zum nächsten Montag gewährt. Dann beendet die vorsitzende Richterin die Hauptverhandlung für diesen Tag. Von den restlichen Verhandlungstagen gibt es kein Protokoll. Die Angeklagten worden jedoch zu einer Freiheitsstrafe von einem jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Urteil wurde angefochten, die Angeklagten befinden sich zum Zeitpunkt des 11.11.2019 in Berufung.
Prozess #18 gegen Kai H. und Philipp B.
Am 18. Juni 2019 beginnt am Amtsgericht Eilenburg die Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Täter des 11.01.2016. Angeklagt sind an diesem Tag Philipp B. und Kai H., die sich von den Anwälten Trik und Wolfram Nahrath vertreten lassen. Die Staatsanwaltschaft ist durch Herrn Merkel vertreten, der zuständige Richter stellt sich nicht namentlich vor, dafür ist der Verteidiger Nahrath bekannt. In der Vergangenheit mauserte er sich zur rechtsanwaltlichen Szenegröße der Neonaziszene.
Prozess #13 gegen Jason S.
Am 22. März wird am Amtsgericht Leipzig gegen Jason S. aus Wurzen verhandelt. Angeklagt war zugleich Toni S. Dieses Verfahren wird jedoch aufgrund einer Erkrankung abgetrennt. Jason S. wird wegen seiner Beteiligung an den Überfall auf Connewitz zu einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Prozess #13 gegen Jason S.“ weiterlesenProzess #12 gegen Paul H. und Maximilian K.
Am 12. März 2019 findet der nun mehr 12. Prozess am Amtsgericht Leipzig gegen die mutmaßlichen Täter des Angriffs auf Connewitz statt. Die Angeklagten Paul H. und Maximilian K. werden dabei zu Bewährungsstrafen nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Die Angeklagten werden im Prozess durch die Rechtsanwälte Engmann und Schöne, müssen sich gegenüber Jugendrichterin Ludewig und Staatsanwalt Kuka verantworten. Die Verhandlung wird begleitet von der Jugendgerichtshilfe, da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht beendet hatten. Es gelten auch zu dieser Verhandlung wieder sitzungspolizeiliche Auflagen.
„Prozess #12 gegen Paul H. und Maximilian K.“ weiterlesenProzess #11 gegen Mike J., Sebastian L., Marcus S. und Robby S.
Am 12.02.2019 fand am Amtsgericht Leipzig der 11. Prozess gegen die mutmaßlichen Täter des Angriffs auf Connewitz am Amtsgericht Leipzig statt. In dieser Verhandlung wird gegen insgesamt 4 Angeklagte zeitgleich verhandelt: Mike J., Sebastian L., Marcus S. und Robby S.. Die Angeklagten verhalten sich unterschiedlich umfangreich geständig und werden schließlich zu Bewährungsstrafen verurteit. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.
„Prozess #11 gegen Mike J., Sebastian L., Marcus S. und Robby S.“ weiterlesenProzess #10 gegen Robert T. & Erik L.
Die beiden Angeklagten wurden am 07.02.2019 am Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährungszeit, verurteilt. Das Urteil ist mit Stand vom 01.07.2019 rechtskräftig.
Prozess #9 gegen Julian F. aus Erfurt
Am 5. Februar findet am Amtsgericht Leipzig der Prozess gegen Julian F. aus Erfurt statt. Der 22-Jährige sagt relativ umfangreich aus und wird nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Prozessberichtes rechtskräftig. Gegen ihn ist noch ein weiteres Verfahren wegen seiner Beteiligung am Überfall auf das AJZ Erfurt im Mai 2016 anhängig.
„Prozess #9 gegen Julian F. aus Erfurt“ weiterlesenPressemitteilung: Seit einem Jahr ein Trauerspiel – Justizmarathon gegen Neonazis gleicht einer Farce
Heute, am 16. August 2019 jährt sich der Beginn der Verhandlungen gegen die Täter des “Sturms auf Connewitz” am Amtsgericht Leipzig. Die Prozessbeobachtungsgruppe 1101 begleitet seit Beginn die Verhandlungen. Es ist die zeitintensivste Prozessreihe gegen Neonazis in Leipzig, deren Umfang aber in keinem vernünftigen Verhältnis zur Sachaufklärung steht. Lediglich 216 Täter und eine Täterin wurden durch die Polizei ermittelt, darunter rechte Hooligans, Neonazi-Kampfsportler und Rocker. Sie griffen am Abend des 11. Januar 2016 bewaffnet mit Totschlägern und anderen Schlagwerkzeugen den antifaschistisch geprägten Stadtteil Connewitz an und verletzten mindestens 3 Personen, zusätzlich entstand ein Sachschaden von
ca. 113.000 €. Ein Anwohner wurde von einem Metallgeschoss in seiner eigenen Wohnung verletzt. Die Aktion wurde monatelang vorher vorbereitet, die Täter sind aus dem gesamten Bundesgebiet angereist. Von vermutlich 250 bis 300 Neonazis, die daran beteiligt waren, wurden aufgrund der dilettantischen Beweissicherung durch die sächsische Polizei lediglich 217 ermittelt, eine zweistellige Anzahl ist laut Augenzeugen geflüchtet. Pressesprecherin Alex Berg von der Prozessbeobachtungsgruppe 1101 erklärt dazu: “Diese Prozessreihe bietet die Chance, umfassende Erkenntnisse über die ostdeutschen Nazi-Netzwerke zu gewinnen und mehrfach vorbestrafte Neonazis endlich für ihre Taten einzusperren. Das Geschehen am Leipziger Amtsgericht und den umliegenden Gerichten, die mit dem Fall “Sturm auf Connewitz” betreut sind, ist aber eine riesige Farce.” Bis heute wurde durch die Leipziger Justizbehörden kein Strukturermittlungsverfahren eingeleitet. Stattdessen werden in vielen kleinteiligen Verfahren je 2 bis 4 Angeklagte innerhalb weniger Stunden abgehandelt. Mit Ausnahme eines Falls sind alle bisher rechtskräftigen Urteile Bewährungsstrafen. 34 Verhandlungstage sind innerhalb eines gesamten Jahres verstrichen und lediglich 16 Personen wurden rechtskräftig verurteilt. Insgesamt warten noch über 164 Personen auf ihre Verhandlung.
Über 3 ½ Jahre nach der eigentlichen Tat wurden insgesamt weniger als 1/8 der Angeklagten rechtskräftig verurteilt. Ein weiteres Achtel der Angeklagten befindet sich aktuell in zweiter Instanz. Sollten die Verhandlungen – trotz der gerichtlichen Oberflächlichkeit und Ignoranz – mit dieser Geschwindigkeit weitergeführt werden, so wird sich die Prozessreihe noch bis 2026 ziehen. Das letzte Urteil im Fall Connewitz könnte damit über 10 Jahre nach der Tat verhängt werden. Alex Berg
dazu: “Allen vorran die Leipziger Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht machen ihren Job einfach nicht. Sie geben sich mit oberflächlichen Einlassungen der Angeklagten zufrieden, ignorieren widersprüchliche Aussagen oder bagatellisieren das Ganze als Jugendsünde.” Im Fall von Nik W. attestierte Staatsanwältin Daute dem bereits vorbestraften Täter sogar eine positive Kriminalprognose – “so etwas ist lächerlich”, so Berg weiter.
In Zeiten eines öffentlich präsenteren Rechtsterrorismus mit Mord- und
Brandanschlägen auf politische Gegner und Migrant_innen ist es das Mindeste, Gerichtsprozesse so führen, dass ein Aufklärungswille zu erkennen ist – sowohl bei der Polizei, dem Verfassungsschutz als auch den Gerichten. Hier bietet die Prozessreihe gegen die 217 Angeklagten eine Chance, zu mal manche der Angeklagten von bekannten Anwälten der Neonaziszene, wie Wolfram Narath, Olaf Klemke oder Dirk Waldschmidt vertreten werden. Auch Frank Hannig, Anwalt des für den Mord an Walther Lübke angeklagten Stephan E., vertritt einen der Angklagten im Prozess. “Wir fordern von den Ermittlungsbehörden und dem Leipziger Amtsgericht die vollwertige Beweisaufnahme, die Benennung der
Körperverletzungsdelikte in den Prozessen und die Identifikation der
Rädelsführer.” so Berg abschließend. Vor allem die Einbeziehung der
Kommunikationsprotokolle und der Telefondaten sowie die bisher ignorierten Körperverletzungen sind für die Wahrheitsfindung entscheidend. Bisher deutet jedoch alles auf eine weitere verpasste Chance seitens der staatlichen Behörden hin, effektiv gegen Neonazi-Strukturen vorzugehen und aufzudecken, wie diese agieren.
Prozessbeobachtungsgruppe 1101
kontakt@prozess1101.org
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Prozess #8 gegen Alexander L., Nik W., Sven H. und Kevin K.
Am 23. Januar begann am Amtsgericht Leipzig der 8. Prozess. Insgesamt 4 Angeklagte mussten sich an diesem Tag vor Gericht verantworten, darunter zwei Geraer. Einer der Angeklagten wird von einem ehemaligen NPD-Mitglied vertreten. Die Verhandung streckte sich über 2 Verhandlungstage. Sie alle wurden zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt, befinden sich jedoch zum Zeitpunkt des 20.05.19 in Berufung. Im Nachfolgenden ist unser Bericht über den Ablauf der Verhandlung dokumentiert.
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