Prozess gegen Martin K. und Dennis W.- Tag 2

23. August 2018: Hauptverhandlung gegen Martin K. und Dennis W. – Tag 2

Am 23.08.2018 endete der 1. Prozess am Amtsgericht Leipzig. Die Angeklagten Martin K. und Dennis W. wurden schließlich wegen schweren Landfriedensbruchs zu jeweils 1 Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Angeklagten befinden sich zum Zeitpunkt des 13.06.2019 beide in Berufung. Während der Verhandlung bedrohten anwesende Neonazis, die als Unterstützer der Angeklagten auftraten, Teile der Öffentlichkeit.

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Prozessbericht: Prozess gegen Martin K. und Dennis W. – Tag 1

16. August 2018: Hauptverhandlung gegen Martin K. und Dennis W. – Tag 1

Der erste Prozess gegen die Täter von Connewitz findet unter verschärften Sicherheitsbedingungen statt. Vor dem Amtsgericht sind mehrere Polizeifahrzeuge postiert. PressevertreterInnen und ZuschauerInnen werden mehrfach kontrolliert, Handys müssen abgegeben werden. Während des gesamten Prozesstages sind mehrere Polizei- und Justizbeamte vor dem und im Sitzungssaal anwesend. Die zur Verfügung stehenden 30 Plätze reichen nicht aus. Einige JournalistInnen und andere Interessierte werden zunächst nicht in den Verhandlungssaal gelassen und müssen warten, bis Plätze frei werden. Unter den ZuschauerInnen sind auch einige Sympathisanten der Angeklagten. Die Gruppe um Dörk L. wächst im Laufe des Tages auf bis zu sechs Personen. In den Verhandlungspausen, aber auch im Gerichtssaal, werden aus dieser Gruppe heraus mehrfach andere ZuschauerInnen mit verächtlichen Äußerungen bedacht. Einem Vertreter des in Connewitz ansässigen Vereins Roter Stern Leipzig wird „Noch lebst du!“ zugerufen.

Verfahrensbeteiligte

Die Verhandlung findet am Amtsgericht Leipzig vor dem Richter Marcus Pirk als Einzelrichter statt. Die Staatsanwaltschaft wird durch Staatsanwältin Sandra Daute vertreten. Martin K. ist mit seiner Verteidigerin Katrin Stärk aus Borna erschienen, Dennis W. mit seinem Verteidiger Veiko Rabe aus Leipzig.

Der 26-jährige Martin K. gibt an, gelernter Farbgestalter zu sein und zur Zeit als Lagerarbeiter zu arbeiten. Sein gleichaltriger Mitangeklagter Dennis W. sei Rohrleitungsbauer.

Anklage

Beiden Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich am 11. Januar 2016 gegen 19.20 Uhr mit etwa 250 weiteren Personen im linken Stadtteil Connewitz getroffen und anschließend mit Äxten, Eisenstangen, Totschlägern und Pyrotechnik bewaffnet einen Straßenzug verwüstet zu haben. Insgesamt seien 25 Einrichtungen und 18 Autos beschädigt worden, der Gesamtschaden beliefe sich auf 113.000 Euro. Die beiden 26-jährigen Angeklagten seien in Kenntnis des Vorhabens – also des Zerstörens fremden Eigentums in einem Stadtteil des politischen Gegners – mitgegangen. Damit sollen sich die Angeklagten des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs (§125a StGB) strafbar gemacht haben.

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Pressemitteilung der Gruppe „prozess1101“

Kritische Prozessbeobachtung zum Nazi-Überfall auf Connewitz gestartet. Auf www.prozess1101.org werden die Verhandlungen gegen die Täter vom 11.01.2016 dokumentiert.

Leipzig, den 17.08.2018

Mit Pyrotechnik, Messern, Äxten und Totschlägern bewaffnet, zogen am 11. Januar 2016 mehr als 200 Neonazis und rechte Hooligans durch den Leipziger Stadtteil Connewitz. Sie verletzten mehrere Passant_innen, schlugen Schaufenster ein und zerstörten einen Imbiss mit einer Kugelbombe. Connewitz gilt als linker Kiez, ist deswegen bei Neonazis und anderen Rechten besonders verhasst.

Am gestrigen Donnerstag begann am Amtsgericht Leipzig die juristische Aufarbeitung dieses Neonazi-Überfalls. Zur kontinuierlichen Dokumentation der mehr als einhundert Prozesse in Leipzig, Torgau, Eilenburg und Grimma hat sich eine ehrenamtliche Gruppe zur Prozessbeobachtung zusammengefunden. Auf der Internetseite www.prozess1101.org werden die Verhandlungen gegen die derzeit 202 Angeklagten dokumentiert und ausgewertet.

„Angesichts der Prozesslawine besteht die Gefahr, dass wichtige Erkenntnisse über die Täter untergehen oder schnell in Vergessenheit geraten“, sagt Alex Berg, Sprecher_in von „prozess1101“. „Mit der Dokumentation stellen wir der Öffentlichkeit eine Ressource zur langfristigen, kritischen Begleitung der Prozesse zur Verfügung.“

Zur Motivation der Gruppe führt Berg weiter aus: „Wir wollen der Deutung entgegenwirken, dass es sich bei dem Angriff um eine unpolitische Hooligan-Aktion gehandelt hat. Im Vorfeld hielt es die Staatsanwaltschaft nicht für nötig, ein Strukturermittlungsverfahren anzustreben. Viele Details, etwa welche Strukturen hinter dem Angriff stehen, sind deshalb weiterhin nicht geklärt.“

Die Prozessdokumentation ist selbstorganisiert und kann durch Spenden unterstützt werden.

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Betreff: „Spende Connewitz“

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Presseschau Januar 2016 bis 15. August 2018